Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung in allen Rechtsangelegenheiten und verstehen uns als Dienstleister für jeden Ratsuchenden: für Privatpersonen ebenso wie für kleine und mittlere Unternehmen. Hierbei werden wir von einem Team qualifizierter Mitarbeiterinnen unterstützt.
Für bestimmte Rechtsgebiete haben sich die Rechtsanwälte der Kanzlei zusätzlich qualifiziert und sind daher berechtigt, auch die Bezeichnung „Fachanwalt“ zu führen. Ein Rechtsanwalt darf sich nur Fachanwalt nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Hierzu hat der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf einem bestimmten Rechtsgebiet nachzuweisen. Zudem ist ständige Fortbildung Pflicht.
Stichwörter, Firmentätigkeit
Familienrecht, Erbrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Kündigungsschutz, Medizinrecht, Bußgeldverfahren, Handels und Wirtschaftsrecht, Baurecht, Arzt-und Arzthaftungsrecht, Scheidung, Sozialrecht, Wirtschafts und Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht, Medizin und Patientenrecht